Kinderrecht des Monats April
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Unser Kinderrecht des Monats April:
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
1. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
2. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
3. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Das heißt, jedes Kind darf sich seine Gedanken machen, eigene Schlussfolgerungen ziehen und Entscheidungen nach seinem Gewissen treffen, es darf sich auch seinen Glauben selbst aussuchen. Die Religionen entscheiden unterschiedlich darüber, wann ein Kind selbst über seinen Glauben entscheiden darf.
Die Vermittlung der Werte ist die Aufgabe der Familien.
Kinder, denen die Werte positiv vermittelt werden im Rahmen des Zusammenlebens, in der Familie oder einer Gemeinschaft, bei Festen und im Alltag werden sich später auch leicht selbst dafür entscheiden können. Viele geliebte Traditionen werden über Generationen hinweg weitergegeben. Das kann für das Gute-Nacht Ritual, den Geburtstagskuchen oder religiöse Feste gelten, aber auch für gesellschaftliche und politische Werte.
Um sich eine Meinung bilden zu können ist es auch vorteilhaft, andere Lebensweisen oder Einstellungen kennenzulernen.
Gerade in Coronazeiten fehlt uns häufig das gemeinschaftliche Erleben von Festen. Egal ob wir Ostern alleine zu Hause sind oder den Beginn des Ramadans nicht mit der Familie feiern können. Um so wichtiger ist es uns, diese Feste mit den Kindern im Kindergarten teilen zu können.
Wir sprechen in unseren Morgenkreisen regelmäßig, über die verschiedensten Feste und Feiertage. Wir erleben Gemeinschaft und Wertschätzung in der Unterschiedlichkeit, freuen uns miteinander und füreinander und profitieren davon.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine frohe Ramadan-Zeit, baldige frohe Pfingsten oder einfach einen sonnigen Frühling.