Unser Kinderrecht des Monats
Unser Kinderrecht des Monats lautet dieses ;al: Schutz der Privatsphäre und Ehre §16 der UN-Kinderrechtskonventionen.
Dieses besagt, kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidirigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Für uns ist die Einhaltung dieses Kinderrechts nicht immer so einfach. Schnell platzt man ohne anzuklopfen ins Kinderzimmer, hat bei Facebook ein niedliches Kinderbild gepostet oder in den Schubladen des Kindes nach verlorengegangen Schätzen gesucht.
In unserem Schaukasten vor unserem Haus finden Sie weitere Anregungen und wir laden Sie ein, sich mit dem §16 der UN- Kinderrechtskonvention näher auseinanderzusetzen.