FRÖBEL-Kindergarten Pfiffikus

Unser Kinderrecht des Monats: Zugang zu den Medien; Kinder– und Jugendschutz

Unser Kinderrecht diesen Monat lautet:

Zugang zu den Medien; Kinder– und Jugendschutz

Darin heißt es:

Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben. Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen; die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern; die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern; die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen; die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind.

Die Welt der Medien ist faszinierend- für Kinder wie für Erwachsene. Viele Familien fragen sich aber auch: Wie kann ich mein Kind dabei unterstützen, dass es Smartphone, Internet & Co sinnvoll nutzt? 

"Schaut hin!" ist ein Medienratgeber für Familien und informiert über verschiedenste Medienthemen und aktuelle Entwicklungen der Medienwelt und bietet Orientierung und alltagstaugliche Tipps.

Wichtig ist, dass Familien gemeinsam mit ihrem Kind die Welt der Medien entdecken, nach dem Motto: "Verstehen ist besser als Verbieten".

Auch der Jugendmedienschutz bietet Möglichkeiten zur Orientierung. Die Abkürzung USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) und FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) sollen Familien bei der Einschätzung des Inhaltes unterstützen.

Neben dieser bewußten Medienkomsumierung gibt es aber viele Situationen, in denen Kindern mit Nachrichten konfrontiert werden, die ursprünglich nicht für Kinderohren gedacht waren. So bekommen Kinder zum Beispiel beim Autofahren oft Nachrichten mit, die Ängste hervorrufen können. Hier ist es wichtig, sich dies immer wieder bewusst zu machen und mit den Kindern auch über "schlimme" Nachrichten ins Gespräch zu gerhen.

Zu Unterstützung gibt es viele Kindernachrichtenportale wie:

www.blinde-kuh.de/aktuell/

www.sowieso.de/portal/

www.tivi.de/fernsehen/logo/start/index.html

www.kindernetz.de/minitz

 

Sollten Sie weitere Informationen zu unserem aktuellen Kinderrecht wünschen, bietet Ihnen der Schaukasten vor unserem Kindergarten weitere Möglichkeiten. Gerne können Sie sich aber auch mit Ihren Fragen und Wünschen an uns wenden.

Ein Elterninformationsabend wird dieses Jahr noch folgen und der Termin rechtzeitig bekannt gegeben.